Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was ist sexuelle Belästigung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz beinhaltet nicht nur Handlungen, die unter die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ des Strafgesetzbuches fallen, sondern sie ist auch gegeben, wenn „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird“ (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, § 3, Abs. 4).
Hierzu gehören zum Beispiel Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts, das Zeigen und sichtbare Anbringen von durch Betroffene abgelehnte pornografischen Darstellungen, taxierende Blicke, unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung, Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen und Vergewaltigung.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Regel eine gezielte und bewusste Handlung des Täters. Belästigungen sind oftmals keine Einzeltaten, sondern wiederholen sich meistens. Sie finden nicht nur in abgelegenen Räumen, sondern ebenso am öffentlichen Arbeitsplatz, in Kantinen, Pausenräumen, in Treppenhäusern oder Fluren statt.
Beispiele für Folgen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Frauen reagieren auf sexuelle Belästigungen im Arbeitsleben individuell sehr unterschiedlich. Die direkten Reaktionen auf Belästigungen sind oft Ekelgefühle, Empörung, Wut, Erstarrung, Verunsicherung oder Rückzug. Dem ersten Schreck folgen dann Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein. Hinzu kommen vielfach Selbstzweifel und Schuldgefühle, z.B. die Sorge, sich möglicherweise nicht richtig verhalten zu haben, sich nicht hinreichend gewehrt zu haben, oder auch „überzogen“ reagiert zu haben. Die mit diesen Zweifeln verbundenen Schamgefühle führen oft dazu, dass Frauen über die Tat(en) schweigen.
Für viele Frauen stellt die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine erhebliche Belastung dar, die sich auch negativ auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkt. Nicht selten stellen sie Anträge auf Versetzung, obwohl das eigentlich nicht ihr Wunsch ist. Sie kündigen, geben ihren erlernten Beruf auf oder brechen ihre Karriere ab, sodass längerfristige Folgen auch Arbeitslosigkeit, bis hin zur Arbeitsunfähigkeit, sein können.
Neben ökonomischen Folgen können auch erhebliche psychische Probleme auftauchen, wie zum Beispiel Angststörungen, Schlafstörungen, Alpträume, depressive Verstimmungen, psychosomatische Beschwerden, sexuelle Probleme und Beziehungskonflikte.
Was können Sie tun?
Zunächst ist es deshalb wichtig, die eigenen Empfindungen ernst zu nehmen und sich zu verdeutlichen, dass jede Frau ein Recht auf einen Arbeitsplatz hat, an dem sie nicht belästigt wird.
Im Falle einer Belästigung empfiehlt es sich, unmittelbar und direkt beim ersten Vorfall die Person energisch zurückzuweisen, z.B. mit lauten Entgegnungen (auch wenn die Belästigung im Flüsterton erfolgt). Ein offensives und aktives Vorgehen direkt und unmittelbar beim ersten Übergriff ist eindeutig vorteilhaft. Den Belästiger zur Rede zu stellen und sich die Belästigungen zu verbitten, die Androhung einer Beschwerde oder eine tatsächliche Beschwerde, die Ankündigung, die Tat anderen zu erzählen oder den Belästiger zu verklagen und auch die körperliche Gegenwehr sind empfehlenswerte Reaktionen.
Auch ist es ratsam, den Tathergang so zeitnah wie möglich nach der Tat schriftlich festzuhalten Auch schriftliche Reaktionen auf die Belästigung sind sinnvoll, vor allem dann, wenn die verbale Zurückweisung nicht gelingt bzw. vom Belästiger ignoriert wird. Zudem sollten Konsequenzen für den Fall aufgezeigt werden, dass der Belästiger die Belästigungen nicht einstellt.
Entlastend kann ein Gespräch mit einer Vertrauensperson sein sowie Gespräche mit Kollegen und Kolleginnen. Professionelle Ansprechpartner*innen wie Frauennotrufe, Frauenbeauftragte, Gewerkschaften, Rechtsanwält*innen usw. kennen sich mit der Problematik aus und können über mögliche Maßnahmen der Gegenwehr informieren.
Manche Folgen sind so gravierend, dass eine Psychotherapie zu empfehlen ist.
Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie im längeren Text zum Download rechts auf dieser Seite. Beide Textversionen sind stark gekürzte und modifizierte Fassungen des Textes auf der Website des bff. Dort finden Sie auch noch weitergehende Informationen zum Thema.