LFSH startet Kampagne gegen strukturelle Gewalt gegen Frauen
Anlässlich des internationalen Frauentags startet der Landesverband Frauenberatung Schleswig- Holstein e.V. (LFSH) eine neue Kampagne zur Beseitigung struktureller Gewalt gegen Frauen. Die Kampagne begleitet die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein. „Ab jetzt reden alle Klartext, wenn es um die Ursachen von Gewalt gegen Frauen geht“, sagt Katharina Wulf (GF LFSH). „Die Istanbul-Konvention lässt keinen Zweifel daran, dass die Diskriminierung von Frauen in unserer Gesellschaft die Ursache für Gewalt gegen Frauen ist. Unter dem Titel „ab jetzt!“ wollen wir auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen. Die Kampagne verdeutlicht: Gewalt geht uns alle an.“
Ein Jahr ist es her, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, in Deutschland in Kraft getreten ist. Als erstes Bundesland hat sich Schleswig-Holstein die Umsetzung der Istanbul- Konvention auf die Fahne geschrieben. Gemeinsam mit den Frauenfacheinrichtungen und weiteren NGOs berät die Landesregierung derzeit die nächsten Schritte. Neben der bedarfsgerechten Ausstattung des Präventions- und Hilfesystems verpflichtet die Konvention die Vertragsstaaten besonders zur Durchsetzung der Gleichstellung in der Gesellschaft.
Zum Kampagnenstart geht die Homepage www.ab-jetzt.org online. Hier finden Interessierte auch Hintergrundinformationen zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene.
Kiel, d. 08.03.2019
V.i.S.d.P.:
Katharina Wulf, Geschäftsführung Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V., Dänische Straße 3-5, 24103 Kiel … weiterlesen ›
Bäckereien starten vom 19. – 25. November 2018 Aktion gegen häusliche Gewalt zum 15. Mal in Schleswig-Holstein!
Zum 15. Mal macht die gemeinsame Aktion des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucher-schutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, des Landesinnungsverbandes des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein und der Gleichstellungsbeauftragten und lokalen Bündnisse gegen häusliche Gewalt auf diese Situation aufmerksam. Knapp 320.000 Brötchentüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ werden landes-weit in der Aktionswoche in der Woche vor dem 25. November, dem internationalen Tag Nein zu Gewalt an Frauen, von rund 50 Bäckereien verteilt.
Die diesjährige Brötchentütenaktion in Kiel findet am Freitag, den 23.11.18 im Citti Park in Kiel statt. Im Kreis Plön am 24.11. von 10.00-13.00 auf dem Markt in Preetz.
Anlässlich des internationalen Tages „NEIN zu Gewalt an Frauen und Mädchen“ (25.11.) am Freitag 23.11.2018 von 14:00 – 18:00 Uhr im Rathaus Heikendorf, Dorfplatz 2 die
Kunstaktion „Women in the dark“
sowie den Workshop „Was ist Gewalt – wo beginnt Gewalt – wo bekomme ich Hilfe?“
Sowohl der Workshop wie auch die Kunst-Aktion wird von Dolmetscherinnen und
Sprachmittlerinnen für die Sprachen arabisch, persisch und tigrinya übersetzt .
Veranstalterinnen in Kooperation: Beratungs- und Fachstelle bei Gewalt und Frauen und Frauenhaus Kreis Plön
Flüchtlingshilfe Schönkirchen e.V., Gleichstellungsbeauftragte und eine Vertreterin des Sachgebietes Sozialwesen des Amtes Schrevenborn
Montag, 26. November 2018, 18.00 Uhr Kieler St. Nikolaikirche
Jährlich werden in Deutschland 100.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Darauf soll der 25. November als internationaler Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen aufmerksam machen.
Dieser Gottesdienst ist eine gemeinsame Initiative des Frauenwerks Altholstein und des Frauennotrufs Kiel e.V. zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.
Montag, 19. November ab 18.30 Uhr KulturForum Kiel, Neues Rathaus – Eintritt frei –
Vor einem Jahr begann mit dem Hashtag #metoo eine globale Diskussion über das Ausmaß sexueller Belästigung und Übergriffe. Bereits im Jahr 2013 löste #aufschrei eine Debatte über Sexismus in der deutschen Öffentlichkeit aus.
Wo stehen wir heute in Punkto Sexismus? In welche Richtung bewegen wir uns? Bringen uns die Diskussionen überhaupt voran? Diesen Fragen möchte der »Arbeitskreis gegen Gewalt gegen Frauen« an diesem Abend Raum geben. Anne Wizorek, ursprüngliche Initiatorin von #aufschrei, wird an diesem Abend zunächst ihre Sicht auf die derzeitige Lage schildern und sich dann in ein Gespräch mit Ursel Hoppe aus dem Gleichstellungsministerium und Andrea Langmaack vom Frauennotruf Kiel begeben. Die Moderation übernimmt Helga Rausch, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kiel.
Veranstaltende: Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen: Landeshauptstadt Kiel – Die Gleichstellungsbeauftragte • Frauennotruf Kiel • KIK Kiel • Autonomes Mädchenhaus Kiel • Frauenhaus Kiel • Frauenhausberatungsstelle Die Lerche • Frauenberatungsstelle/ Ess-o-Ess • Frauen Sucht Gesundheit • TIO – Beratung für Migrantinnen … weiterlesen ›
Einladung zur Mahnwache am Samstag, den 24.11.2018 um 17 Uhr am Klosterplatz/Nähe Alter Markt in Kiel
Eine Aktion der Zontas. Frauenhaus, Mädchenhaus und die Frauenberatungs- und fachstelle beteiligen sich. Am 24.11. sind viele Gebäude und Geschäfte in Kiel und Umgebung orange beleuchtet oder angestrahlt. Um 17.00 findet eine Mahnwache am Alten Markt vor dem Klosterhof statt.
Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist weltweit eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, sie betrifft jede dritte Frau.
Link zum Flyer zur Aktion
Weitere Infos zur Aktion und den angeleuchteten Gebäuden gibt es auch unter www.zonta-kiel.de … weiterlesen ›
Der AK gegen Gewalt an Frauen Kiel (Referat f. Gleichstellung Kiel, Frauennotruf Kiel, Mädchenhaus Kiel, T.I.O., Frauenhaus Kiel, Frauenberatungsstelle Die Lerche, Frauentreff Mettenhof, Frauen Sucht Gesundheit e.V., Frauenwerk Altholstein) lädt ein zum
„Kräftesammeln für den Herbst“
am Freitag, den 21. September 2018 um 11.00 Uhr im Werftpark / Volkspark Kiel-Gaarden, hinter dem Werftparktheater / Nähe großer Spielplatz
Mit Blumen und Gedichten, dem Blick auf die vergangenen Monate und einem stärkenden Picknick wollen wir uns gemeinsam vom Sommer verabschieden, den Herbst mit seinen Farben begrüßen und neue Kräfte sammeln.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) soll Betroffenen von Gewalt in Deutschland die Möglichkeit bieten einen Antrag auf Versorgungsleistungen zu stellen. Voraussetzung ist, dass durch ein Gewaltverbrechen ein körperlicher, psychischer oder wirtschaftlicher Schaden erlitten wurde. Dies ist bei Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch häufig der Fall. Leistungen des OEG sind bspw. die Kostenübernahme von Behandlungsmaßnahmen, auch von Therapien und möglichen Rentenleistungen.
Was ist zu tun?
Die geschädigte Person muss selbst die Leistungen nach dem OEG beantragen und steht außerdem weiterlesen ›