Statue einer Justitia mit Waage.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Was ist eine psychosoziale Prozessbegleitung?
Warum kann eine solche Unterstützung sinnvoll sein?

Ein Strafverfahren und eine Aussage in einer Gerichtsverhandlung sind für die meisten Menschen, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, eine sehr ungewöhnliche Situation, die häufig mit Ängsten und Befürchtungen verbunden ist. Hinzu kommt die Belastung, das Erlebte noch einmal vor fremden Menschen schildern zu müssen. In einer solchen Situation kann die psychosoziale Prozessbegleitung eine hilfreiche Unterstützung sein. Dadurch können Ängste reduziert, negative Folgen vermieden, weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote vermittelt und ein besseres Verständnis über den Ablauf eines Strafverfahrens gefördert werden.

Wer kann eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für „besonders schutzbedürftige Betroffene“. Eine Schutzbedürftigkeit kann vorliegen bei:

  • Kinder und Jugendliche
  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
  • Betroffenen von Sexualstraftaten
  • Betroffenen von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
  • Betroffenen von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
  • Betroffenen von Menschenhandel

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich auch an Angehörige, sofern sie besonders schutzbedürftig sind.

Was bedeutet eine Unterstützung im
Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung?

Eine Prozessbegleitung kann schon die Begleitung zur Polizei zwecks Erstattung der Strafanzeige bedeuten, jedenfalls aber die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, eine unterstützende Begleitung während der Verhandlung und Vernehmung sowie eine Nachbesprechung und bei Bedarf die Vermittlung weiterführender Hilfen. Die Intensität der Unterstützung hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Grundsätzlich ist eine Prozessbegleitung auch neben einer anwaltlichen Vertretung sinnvoll, da sie Unterstützung im psychosozialen und nicht im rechtlichen Sinne bietet.

Vor der Hauptverhandlung informieren die Prozessbegleiterinnen Sie und/oder Ihr Kind über

  • den Verlauf eines Strafverfahrens
  • den Ablauf einer Hauptverhandlung
  • die anwesenden Personen und ihre Funktion
  • den Ablauf einer Zeugenvernehmung
  • die Rolle als Zeugin/Zeuge
  • die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen (Nebenklage)
  • mögliche Opferschutzmaßnahmen

Die Prozessbegleiterinnen  besprechen mit Ihnen und/oder Ihrem Kind Befürchtungen und Ängste hinsichtlich der Hauptverhandlung und überlegen gemeinsam Strategien für mögliche Stresssituationen. Es ist auch möglich, zuvor das Gericht und den Gerichtssaal anzusehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist keine Therapie oder Rechtsberatung. Wir sprechen mit Ihnen nicht über das Tatgeschehen. Während der Hauptverhandlung begleiten die Prozessbegleiterinnen Sie oder Ihr Kind während der Wartezeiten und der Vernehmung im Gerichtssaal. Direkt nach der Vernehmung können Sie und/oder Ihr Kind mit den Prozessbegleiterinnen das Erlebte besprechen.
Nach Beendigung des Verfahrens ist eine Nachbesprechung möglich, in dem das Urteil und die Urteilsbegründung besprochen werden sowie ggf. weitere Hilfsangebote zur Verarbeitung der Gewalterfahrung vermittelt werden können.

Wer macht mich auf die psychosoziale Prozessbegleitung aufmerksam? Wer ist für mich zuständig?

Wenn Sie alleine eine Strafanzeige erstattet haben, weist Sie die Kriminalpolizei auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hin und vermittelt Sie ggf. weiter.
Auch die Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren führt, wird Sie nochmals auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hinweisen.

Nähere Informationen über das Angebot und bei welchen Straftaten eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung möglich ist, können Sie gerne bei uns in der Beratungsstelle erfragen.

Im Landgerichtsbezirk Kiel bieten
eine psychosoziale Prozessbegleitung an:

Frauennotruf Kiel
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Tel. 0431 91144
info@frauennotruf-kiel.de
www.frauennotruf-kiel.de