Geschichten, die zählen
Was ist die Aufarbeitungskommission zu sexuellem Missbrauch?
Im Jahr 2016 hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Auftrag des Deutschen Bundestags eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs („Aufarbeitungskommission“) eingesetzt. Die Kommission will Ausmaß, Art und Folgen von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlich aufzeigen und dadurch erkennen, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden und was sich gesellschaftspolitisch verändern sollte. Deswegen untersucht die Kommission sämtlichen Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland.
Wie geht die Aufarbeitungskommission vor?
Die Kommission hört bundesweit Menschen an, die in ihrer Kindheit oder Jugend von sexuellem Missbrauch betroffen waren und möchten damit, die Möglichkeit schaffen, dieses Unrecht zu benennen und mitzuteilen. Hierfür ruft die Kommission alle Interessierten auf, sich an sie zu wenden, um die eigene Geschichte mitzuteilen. Dies kann auf drei mögliche Arten geschehen:
- in Form eines schriftlichen Berichts
- im Rahmen einer vertraulichen Anhörung
- im Rahmen eines öffentlichen Hearings
Wenn Sie Interesse haben, sich im Rahmen eines schriftlichen Berichts zu äußern, können Sie auf der Website der Aufarbeitungskommission einen Online-Fragebogen finden, der Ihnen Orientierung gibt, wie Sie Ihren Bericht verfassen können. Der Bericht wird in jedem Fall gelesen und ausgewertet. Die Daten werden vertraulich behandelt, aber Sie können Ihren Bericht auch vollkommen anonym verfassen.
Die persönliche Anhörung in einem vertraulichen Rahmen führt die Kommission zum Teil selbst durch, sie setzt aber darüber hinaus auch bundesweit speziell qualifizierte Anhörungsbeauftragte ein, die jeweils in einem Team zu zweit arbeiten. Auch in Kiel finden Anhörungen statt, und zwar durch die Anhörungsbeauftragte Birgitt Lüeße (Rechtsanwältin). Auf Wunsch ist eine psychosoziale Begleitung durch eine Beratungsstelle möglich.
Wenn Sie Interesse haben, durch Ihre Aussage die Arbeit der Kommission zu unterstützen, können Sie sich gern bei der Kommission melden. Nähere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Website der Kommission www.aufarbeitungskommission.de oder telefonisch beim „Infotelefon Aufarbeitung“ 0800 40 300 40 (kostenfrei und anonym). Aufgrund des großen Interesses gibt es zurzeit bei den vertraulichen Anhörungen einen Aufnahmestopp, es ist aber möglich, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass sie ihre Arbeit nach dem März 2019 fortsetzen und damit auch weitere Anhörungen durchführen kann. Als dritter Weg dienen die öffentlichen Hearings dazu, bestimmte Themenschwerpunkte öffentlich zu diskutieren. Die Termine werden jeweils auf der Website www.aufarbeitungskommission.de veröffentlicht.
Das Grundverständnis der Kommission und der Anhörenden
Der Kommission ist es sehr wichtig zu betonen, dass Sie mit Ihrem Beitrag nichts beweisen müssen. Es gehört zum Grundverständnis der Anhörenden, dass sie Ihnen Glauben schenken und dass unsere Gesellschaft sich damit auseinandersetzen muss, dass sie vielfach weggesehen und geschwiegen hat. Unter dem Leitgedanken „Geschichten die zählen“, geht es der Kommission mit ihrer Arbeit darum, dass die Gesellschaft sich ihrer Mitverantwortung stellt und dass sexueller Missbrauch in Zukunft wirksamer verhindert werden kann.
Das „Infotelefon Aufarbeitung“ ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen:
0800 40 300 40 (kostenlos und anonym)