Zum Arzt gehen
Vergewaltigung – Zum Arzt gehen
Lassen Sie sich nach einer Vergewaltigung unbedingt untersuchen.
Vielleicht haben Sie Verletzungen.
Der Arzt oder die Ärztin behandelt Ihre Verletzungen.
Die Untersuchung ist aber auch wichtig als Beweis.
Wenn Sie den Täter anzeigen wollen.
Vielleicht fällt es Ihnen schwer zu einem Arzt oder einer Ärztin zu gehen.
Sie können aber eine Vertrauens-Person mitbringen.
Ärzte und Ärztinnen haben Schweige-Pflicht.
Das heißt: Die Ärztin oder der Arzt darf nichts weitersagen.
Sie entscheiden selbst:
Was machen Sie mit den Beweisen.
Wenn Sie den Täter anzeigen wollen,
dann ist die medizinische Untersuchung sehr wichtig.
Die Untersuchung ist dann ein Beweis.
Sie müssen genau erzählen:
Wie ist die Vergewaltigung passiert?
Der Arzt oder die Ärztin muss genaue Regeln
für die Untersuchung einhalten.
Damit die Untersuchung wirklich als Beweis gilt.
Infos darüber gibt es bei der Polizei.
Sie bekommen Info-Blätter zu der medizinischen Untersuchung
auch beim Frauen-Notruf.