Die Anzeige

Vergewaltigung – Die Anzeige


Die Entscheidung ist für alle Frauen schwierig:Eine Frau spricht mit der Polizei.

Sollen sie den Täter bei einer Vergewaltigung anzeigen?
Dann wird der Täter vielleicht bestraft.
Dann kann er anderen Frauen nichts mehr tun.

Aber eine Anzeige ist für die Frau auch sehr schwer.

Sie hat vielleicht Angst vor dem Gerichts-Verfahren.
Wenn sie vor fremden Menschen über die Vergewaltigung erzählen muss.Eine Frau ist erschrocken.
Sie hat vielleicht auch Angst vor dem Täter.

Die Entscheidung muss immer der Frau überlassen werden.
Nur sie kann entscheiden:
Traut sie sich das zu.

Eine gute Beratung kann der Frau bei der Entscheidung helfen.
Zum Beispiel beim Frauen-Notruf.

Die Mitarbeiterinnen kommen auch mit zur Polizei
oder zu Untersuchungen.

Bei den Beratungs-Stellen bekommen die FrauenEine Frau erzählt etwas. Eine andere Frau hört zu.
auch Infos über das Gerichts-Verfahren.

Bei einer Vergewaltigung darf sich jede Frau
einen Anwalt oder eine Anwältin suchen.
Das Geld für den Anwalt oder die Anwältin bezahlt der Staat.
Der Anwalt oder die Anwältin unterstützt die Frau beim Prozess.
Und bei den Gesprächen bei der Polizei.